Ein Pferdetritt, eine Bisswunde, eine zerrissene Hose oder Jacke, ein zerkratztes Auto,ein Radfahrer stürzt und fügt sich Verletzungen zu, etc. ……..
Kosten für Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Wiederbeschaffung sind nur einige Bespiele für die Sie als Tierhalter das Haftungsrisiko tragen.
Eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte abgeschlossen werden, wenn privat Hunde oder Pferde gehalten oder gewerblich genutzt werden, da diese nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung dient zur Absicherung der besonderen Haftungsrisiken als Halter von Tieren. Mitversichert sind alle Familienangehörigen des Halters.
Folgende zusätzliche Kriterien sollten enthalten sein:
Hunde
Pferde
Gut zu wissen, was passiert…
Mitarbeitende Familienmitglieder in der GmbH Sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?
Gehören Sie auch zu den Millionen Beitragszahlern, die jeden Monat im Glauben an die Versicherungspflicht Sozial-versicherungsbeiträge in Milliardenhöhe an den Staat abführen?