Durch die Versicherung werden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten abgedeckt. Unfallopfer und evtl. Mitfahrer werden bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme entschädigt.
Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden folgende Bereiche abgedeckt/reguliert:
Personenschäden
Heilungskosten, Ersatz für Verdienstausfall, Renten bei Invalidität, Schmerzensgeld, im Todesfall Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers oder Begräbniskosten)
Schäden am Fahrzeug
Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Kosten für einen Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert
Sachschäden
Schäden an Gebäuden, Verkehrseinrichtungen (z. B. Leitplanke), reine Vermögensschäden
Unsere Mindestempfehlung für Ihre ausreichende Sicherheit! Pauschale Versicherungssumme für Personen und Sachschäden mindestens 3 Millionen €
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
In folgenden Fällen besteht Versicherungsschutz:
Die Versicherungsprämie reduziert sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung.
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
Die Versicherungsprämie reduziert sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung.
Gut zu wissen, was passiert…
Mitarbeitende Familienmitglieder in der GmbH Sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?
Gehören Sie auch zu den Millionen Beitragszahlern, die jeden Monat im Glauben an die Versicherungspflicht Sozial-versicherungsbeiträge in Milliardenhöhe an den Staat abführen?