Glasversicherung

Eine Glasversicherung erscheint erst auf den zweiten Blick äußerst sinnvoll! Glastüren und Fensterscheiben am und im Haus sind bei Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel bereits in der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt.

Die Glasversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung und schließt sogar Ihre Mobiliarverglasung ein. Sie schützt Ihre Glaseinbauten am Haus auch dann, wenn sie nicht durch die oben genannten Ereignisse beschädigt werden. Folgender Versicherungsschutz besteht:

Gebäudeverglasung
Mehrscheiben-Isolier- oder Normalglas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glasbausteine, Profilbaugläser und Kunststoffscheibe

Mobiliarverglasung
Glasscheiben von Schränken, Vitrinen und Bildern, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Kunststoffscheiben, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten

Üblicherweise wird die Glasversicherung zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

In folgenden Fällen besteht Versicherungsschutz:

  • Diebstahl inklusive
  • Einbruchteilediebstahl oder
  • Raub
  • Brand oder Explosion
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Unwetterschaden (Bestätigung durch ein Wetteramt erforderlich)
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist

Die Versicherungsprämie reduziert sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung.

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • selbst verschuldete Unfallschäden
  • Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde

Die Versicherungsprämie reduziert sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung.

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