Die Glasversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung und schließt sogar Ihre Mobiliarverglasung ein. Sie schützt Ihre Glaseinbauten am Haus auch dann, wenn sie nicht durch die oben genannten Ereignisse beschädigt werden. Folgender Versicherungsschutz besteht:
Gebäudeverglasung
Mehrscheiben-Isolier- oder Normalglas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glasbausteine, Profilbaugläser und Kunststoffscheibe
Mobiliarverglasung
Glasscheiben von Schränken, Vitrinen und Bildern, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Kunststoffscheiben, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
Üblicherweise wird die Glasversicherung zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
In folgenden Fällen besteht Versicherungsschutz:
Die Versicherungsprämie reduziert sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung.
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
Die Versicherungsprämie reduziert sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung.
Gut zu wissen, was passiert…
Mitarbeitende Familienmitglieder in der GmbH Sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?
Gehören Sie auch zu den Millionen Beitragszahlern, die jeden Monat im Glauben an die Versicherungspflicht Sozial-versicherungsbeiträge in Milliardenhöhe an den Staat abführen?